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Landwirtschaftsrecht
Das Landwirtschaftsrecht umfasst eine Vielzahl von speziellen
rechtlichen Regelungen für die Landwirtschaft. Es bildet einen
Querschnitt aus verschiedenen Rechtsgebieten. Vor allem das
Zivilrecht findet fast
täglich in der Arbeit eines Landwirts Anwendung.
Gleich, ob es um die Ausarbeitung eines Vertrages (Kaufverträge,
Mietverträge, Erbbaurechtsverträge) die Pacht von Flächen oder
ganzer Betriebe geht oder ob es sich um den Kauf von Vieh oder
das Leasing
einer Landmaschine handelt:
Immer spielt das Zivilrecht eine
entscheidende Rolle. Spätestens dann, wenn die Umsetzung des
geschlossenen Vertrages unbefriedigend, das Vieh erkrankt, die
geleaste Maschine defekt oder der vereinbarte Kaufpreis nicht
gezahlt worden ist, stellt sich die Frage, wie man die Situation
löst.
Ich verschaffe Ihnen hier Klarheit, da ich nicht nur die
einschlägigen Gesetze, sondern, sondern auch die landwirtschaftlichen
Strukturen kenne.
Gerade diese Kombination unterstützt, eine optimale Lösung zu
erreichen. Durch das Aufwachsen auf einem landwirtschaftlichen
Betrieb und als Hoferbin sind mir auch viele Besonderheiten
eines landwirtschaftlichen Unternehmens bekannt.
Gern stehe ich Ihnen beratend zur
Seite. Im Streitfall vertrete ich Sie vor allen Amts-, Land- und
Oberlandesgerichten.
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