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Pferderecht und Tierrecht
Pferdekaufrecht / Tierkaufrecht
Gleichgültig ob ein Hund, eine Katze, ein Pferd oder ein
anders Tier gekauft wird, treten rechtliche Probleme immer dann
auf, wenn sich bei dem Tier gesundheitliche Mängel oder
Verhaltensmängel zeigen, das Tier im Juristendeutsch also
mangelhaft ist. Dem Käufer eines mangelbehafteten Tieres stehen
grundsätzlich die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte, auf
Nachbesserung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz zu.
Wenn feststeht, dass das Tier mangelbehaftet ist, kommt es
darauf an, ob dieser Mangel bereits bei Gefahrübergang
vorgelegen hat. Dies ist im Einzelfall oft nur schwer durch den
Käufer nachweisbar.
Unterscheidungen müssen auch hinsichtlich der Kaufparteien
getroffen werden. Liegt ein Verbrauchgüterkauf (Kauf eines
Verbrauchers von einem Unternehmen) vor, gilt
zugunsten des Käufers folgende gesetzliche Vermutung: "Zeigt
sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang (Übergabe) ein
Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei
Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist
mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar." Zahlreiche
Entscheidungen sind bereits in der Rechtsprechung ergangen.
Dennoch sind viele Fragen ungeklärt. Wichtig ist hier die
Risiken des Einzelfalls abzuwägen; da gerade bei
Rechtsfällen aus dem Pferdekaufbereich die Zeit ein wichtiger
Faktor ist.
Denn die unterlegende Partei hat die Kosten des Verfahrens und
somit auch
die laufenden Kosten des Pferdes zu tragen.
Ich helfe Ihnen gern, effektive Lösungen zu finden und nicht
nur die juristischen, sondern auch die wirtschaftlichen und
verfahrensrechtlichen Zusammenhänge verständlich zu erörtern.
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