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Pferderecht und Tierrecht
Reitanlagenhaftung / Einstellvertragsrecht
Wer sein Pferd in einem Reitbetrieb unterstellt, geht davon
aus, dass das
Pferd auch ordnungsgemäß versorgt wird. Niemand denkt beim
Einstellen
seines Pferdes daran, dass es möglicherweise Differenzen zum
Beispiel hinsichtlich der Art und Weise der Pflege bzw.
Fütterung geben kann oder
dass es zu einer Verletzung der Obhutspflichten bzw.
Hauptpflichten kommen kann. Dies ist allerdings leider nicht
selten der Fall.
Deshalb sollte ein schriftlicher Einstellungsvertrag
abgeschlossen werden. So sind die gegenseitigen Verpflichtungen
nachweisbar fixiert. Wichtig ist hier die Interessenlagen sowohl
vom Einsteller als auch vom Reitanlagenbesitzer zu
berücksichtigen.
Kündigungsfristen und für den Reitanlagenbesitzer auch die
Vereinbarung eines Pfandrechts sind dringend anzuraten. Der
Reitanlagenbetreiber kann bei Nichtzahlung des Pensionspreises
die Herausgabe der Pferde solange verweigern, bis der Einsteller
seine Schulden vollständig beglichen hat. Zahlt er seine
Schulden nicht, können sogar die Pferde gepfändet und im Wege
der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Beachtet werden muss jedoch, dass die Verwendung von
Vertragsmustern zur Anwendung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen führt mit der eventuellen Folge unwirksamer
Klauseln.
Gern überprüfe ich Ihren Vertrag oder erstelle Ihnen einen
Vertrag, der auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist. Auch die
Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowohl auf Einstellerseite als auch
auf Reitanlagenbetreiberseite übernehme
ich gerne für Sie. |
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