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Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht bildet eine meiner Kernkompetenzen. Im Jahr 2008
schloss ich den Fachanwaltskurs im Verkehrsrecht mit Erfolg ab.
Ich berate und vertrete Sie in den Bereichen des
- Abwicklung von
Verkehrsunfällen gegenüber der
Haftpflichtversicherung, gegenüber dem Gegner oder gegenüber
der eigenen Kaskoversicherung
- Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße sowie alle anderen Bußgeldsachen oder
Strafzettel)
- Verkehrsstrafrecht, z.B. bei Unfallflucht, Nötigung,
Körperverletzung, Verkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt
- Verkehrsverwaltungsrecht, z.B. Fahrerlaubnis, Fahrverbot,
MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung)
- Kaufvertragsrecht, z.B. Auto- und Motorradkauf,
Werkvertragsrecht, z.B., Auto- und Motorradreparatur
Die Vertretungen Ihrer Interessen erfolgen zunächst außergerichtlich gegenüber dem Unfallgegner, bzw. dem Haftpflichtversicherer und später gegebenenfalls im verkehrsrechtlichen Prozess sowie auch im verwaltungsrechtlichen Verfahren gegenüber der Verkehrsbehörde, Führerscheinstelle u. a.
Die Kosten des Verkehrsanwaltes zahlt bei einem Verkehrsunfall –bis auf
einige Ausnahmefälle – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.
Ich berate Sie gerne !
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