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Verkehrsrecht
Abwicklung von Verkehrsunfällen gegenüber der Haftpflichtversicherung, gegenüber dem Gegner oder gegenüber der eigenen Kaskoversicherung
Bei einem Unfall, in dem Sie unverschuldet oder nur mit einer Teilschuld verwickelt sind, versucht häufig die gegnerische Versicherung, Ihren Schaden nicht vollständig zu ersetzen. Ohne anwaltliche Vertretung
erfolgt häufig keine adäquate Schadensregulierung! Sinnvoll ist es immer hier rechtzeitig einen Anwalt einzuschalten.
Als mögliche Schadenspositionen bei einem Unfall können die Geltendmachung
Sach- (z.B. Abrechnung auf Gutachtenbasis) und Personenschäden (Bemessung des Schmerzensgeldes), Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Mietwagenkosten, Verdienstausfall und
Kapital- oder Rentenzahlung in Betracht kommen.
Es ist wichtig, alle möglichen Schadenspositionen von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Soweit der Unfallgegner den Unfall verursacht hat, sind Ihre Anwaltskosten grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Haben Sie eine Teilschuld am Unfall, so werden die Anwaltskosten entsprechend teilweise erstattet. Auch hier kann es sich lohnen, durch die Unterstützung eines verkehrsrechtlich versierten
Anwalts eine optimale Schadensregulierung zu erreichen. Auch nicht rechtschutzversicherte Mandanten können hierdurch trotz teilweise anfallender Kosten "unter dem Strich" ein besseres Ergebnis erzielen.
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