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Verkehrsrecht
Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht
Das PKW-Kaufrecht umfasst unter anderem folgende Angelegenheiten:
- Gewährleistungsrecht
- Sachmängel
- Rücktritt vom Vertrag, Rückabwicklung, Umtausch
- Nachbesserung, Reparatur
- Minderung des Kaufpreises
- Nutzungsentschädigung
- Leasing
- Schadensersatz
Das Kaufrecht regelt also auch die Rechte des Käufers im Falle von
Mängeln am gekauften Fahrzeug.
Hier ist es wichtig zu differenzieren zwischen dem Kauf eines neuen und dem Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs sowie der Person des Verkäufers; ist diese ein Händler oder eine Privatperson.
Im Falle eines Verkaufs zwischen Privatleuten kann beispielsweise die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden. Ausnahmen sind hier die Fälle des arglistigen Verschweigens.
Ich berate und vertrete Unternehmen und Privatleute, Käufer und Verkäufer und helfe Ihnen, Ihre Rechte zu verfolgen. Auch erstelle ich
für Sie Ihren individuellen Kaufvertrag.
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