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Verkehrsrecht
Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße sowie alle anderen Bußgeldsachen oder Strafzettel)
Vor einem Fahrverbot scheut jeder Autofahrer. Wichtig ist es hier, jede Ahndung von Verkehrsverstößen, die mit einer Sanktion angedroht sind,
ernst zu nehmen und überprüfen zu lassen. Anderenfalls kann es schnell
zu einem "unerwünschten raschen Ende" kommen.
Die Praxis zeigt, dass einige Bußgeldbescheide Fehler aufweisen.
Messfehler oder Bedienfehler bei den verschiedenen Arten von Messgeräten und Ampeln, die im Straßenverkehr eingesetzt werden,
können zu Beweisverwertungsverboten und damit zur Aufhebung des Bußgeldbescheides und seinen Sanktionen führen.
Natürlich kann ich Sie als Ihre Verteidigerin nicht in allen Fällen
tatsächlich vor den Folgen eines Bußgeldverfahrens durch Einstellung
des Verfahrens oder Freispruch im gerichtlichen Verfahren schützen.
Meine Erfahrung zeigt aber, dass es sehr häufig möglich ist, dem Betroffenen
zu helfen, wenn auch manchmal nur mittelbar, z.B. durch
eine Verkürzung des Fahrverbots oder durch Zeitverschiebung, so dass
dem Mandanten die Möglichkeit eröffnet wird, sich für das Fahrverbot einen möglichst günstigen Zeitpunkt auszusuchen. Sinnvoll und für die Verteidigungsstrategie vielmehr nahezu entscheidend ist es, möglichst
früh den Kontakt zu einem Anwalt herzustellen.
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