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Verkehrsrecht
Verkehrsstrafrecht, z.B. bei Unfallflucht, Nötigung, Körperverletzung, Verkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt
Straftaten können auch beim Autofahren verwirklicht werden. Zu den Verkehrsstrafdelikten gehören z.B. die Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung und gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr, Nötigung etc..
Bei Verwirklichung dieser Straftatbestände ist die Fahrerlaubnis in
Gefahr. Wichtig ist hier möglichst frühzeitig einen Anwalt einzuschalten,
der Ihre Interessen vertritt.
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Verkehrsrecht
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Abwicklung von
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